Arbeitgeber sind zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsplätze verpflichtet. Die eingesetzten Arbeitsmittel sollen auf dem Stand der Technik sein.
Es geht um die Fragestellungen
Was kann passieren?
Wie oft und bei welcher Tätigkeit?
Was wird gegen Gefährdungen getan, die von der Maschine oder Anlage ausgehen, und
Wie können die Mitarbeiter Unfälle verhüten?
Wenn am Arbeitsplatz mehrere, zu verschiedener Zeit von verschiedenen Herstellern erworbene Maschinen und elektrische Betriebsmittel eingesetzt werden, ist dies keine triviale Aufgabe.
Unser Ziel: Ihr Benefit!
4-Augen-Prinzip
Rechtssichere Dokumentation
Wir unterstützen Sie bei der Analyse
Sind die Arbeitsmittel auf dem Stand der Technik?
Kommt es zu gefährlichen Wechselwirkungen?
Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!
Schreiben Sie uns direkt eine kurze Nachricht oder rufen Sie uns an. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.